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Steueränderungsgesetz 2025 – Was sich ab 2026 für Arbeitnehmer, Ehrenamtliche und Unternehmer ändert

Steueränderungsgesetz 2025 – Was sich ab 2026 für Arbeitnehmer, Ehrenamtliche und Unternehmer ändert

Mehr Kilometerpauschale, höhere Ehrenamtspauschalen und eine dauerhafte Steuerentlastung für die Gastronomie: Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 plant die Bundesregierung wichtige Schritte, die ab 2026 Wirkung entfalten sollen. Lesen Sie hier, welche Neuerungen für Arbeitnehmer, Ehrenamtliche und Unternehmer besonders relevant sind – und welche Vorbereitungen Sie schon jetzt treffen können.

Steueränderungsgesetz 2025 – Überblick

Der Referentenentwurf sieht mehrere steuerliche Entlastungen vor, die insbesondere Arbeitnehmer, Ehrenamtliche und die Gastronomie betreffen. Kernpunkte sind die Anhebung der Entfernungspauschale, die Entfristung der Mobilitätsprämie, höhere Freibeträge für ehrenamtliches Engagement und die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen.

Änderungen für Arbeitnehmer ab 2026

Entfernungspauschale steigt auf 0,38 €

Ab dem 01.01.2026 wird die Entfernungspauschale auf 0,38 € pro Kilometer angehoben – und zwar ab dem ersten Kilometer. Dies gilt sowohl für Fahrten zur Arbeit als auch für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung.

Beispielrechnung:

20 km einfacher Arbeitsweg × 220 Arbeitstage × 0,38 € = 1.672 € Werbungskosten.
(bisher 20 × 220 × 0,30 € = 1.320 €) ⇒ Mehrentlastung: 352 €.

Mobilitätsprämie ohne Befristung

Für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen bleibt die Mobilitätsprämie auch nach 2026 bestehen. Sie greift, wenn die Entfernungspauschale steuerlich nicht voll wirksam werden kann.

Steuerliche Entlastungen für Ehrenamtliche

Neuer Übungsleiterfreibetrag 2026

Der Übungsleiterfreibetrag steigt ab 2026 von 3.000 € auf 3.300 € pro Jahr.

Höhere Ehrenamtspauschale

Die Ehrenamtspauschale erhöht sich von 840 € auf 960 € pro Jahr.
Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit nebenberuflich und im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich erfolgt.

Praxis-Tipp für Vereine:

Bestehende Vereinbarungen und Aufwandsentschädigungen rechtzeitig prüfen und anpassen.

Gastronomie profitiert ab 2026 von 7 % Umsatzsteuer

Ab dem 01.01.2026 gilt für Speisen in Restaurants und bei Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Getränke bleiben vom Regelsteuersatz ausgenommen.

Wichtige To-Dos für Gastronomen:

Kassensysteme und Warenpflege anpassen (Speisen 7 %, Getränke Regelsteuersatz).
Preislisten, Menü- und Speisekarten überarbeiten.
Bewirtungsbelege und Gutscheinsysteme aktualisieren.
Catering-Angebote und Schul-/Kita-Essen auf die neue Regelung abstimmen.

Checkliste – Was sollten Sie jetzt vorbereiten?

Ehrenamt & Vereine:

  • Neue Freibeträge in internen Vereinbarungen berücksichtigen.

  • Aufwandsentschädigungen anpassen.

Ehrenamt & Vereine:

  • Neue Freibeträge in internen Vereinbarungen berücksichtigen.

  • Aufwandsentschädigungen anpassen.

Fazit

Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt ab 2026 spürbare Entlastungen – sowohl für Arbeitnehmer mit langen Arbeitswegen als auch für ehrenamtlich Engagierte und Gastronomen. Wer die Änderungen rechtzeitig in die eigene Planung einbezieht, kann optimal profitieren.