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Möglichkeiten der Steuergestaltung für GmbHs durch das Investitionssofortprogramm 2025

Neu aufgestellte Werkzeugmaschine in einer hellen, leeren Werkstatt – KI-generiertes Symbolbild

Symbolbild, mit KI erstellt (Recraft V4.1)

Das Investitionssofortprogramm 2025 bringt für GmbHs und andere Kapitalgesellschaften bedeutende steuerliche Änderungen. Besonders hervorzuheben sind die degressive Abschreibung (AfA) und die Senkung der Körperschaftsteuer ab 2027. Beide Maßnahmen eröffnen neue Chancen zur Steuergestaltung für Unternehmen in Deutschland. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Vorteile die Reform bietet und wie Sie als GmbH davon profitieren können.

Degressive Abschreibung: Ein steuerlicher Investitions-Booster

Zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können mit einer degressiven AfA nach § 7 EStG abgeschrieben werden:

  • bis zum 3-fachen der linearen AfA,
  • maximal jedoch 30 % pro Jahr.

Vorteile für GmbHs

  • Schnellere Abschreibung – Höhere Kosten in den ersten Jahren senken die Steuerlast unmittelbar.
  • Liquiditätsvorteil – Niedrigere Steuerzahlungen schaffen finanziellen Spielraum.
  • Steuergestaltung – Investitionen lassen sich gezielt auf Jahre mit höheren Steuersätzen legen.

Die Besonderheit

Die degressive AfA gilt ausschließlich steuerlich – die Handelsbilanz bleibt unberührt, sodass eine höhere Eigenkapitalquote gegenüber zum Beispiel der Bank gezeigt werden kann.

Körperschaftsteuersenkung ab 2027

Die Körperschaftsteuer für GmbHs sinkt ab 2027 stufenweise:

  • 2027: 15 %
  • bis 2032: 10 %

Beispiel

Ein Unternehmen investiert 2026 in eine Maschine für 140.000 €.

  • Lineare AfA: 20.000 € pro Jahr.
  • Degressive AfA: 42.000 € im ersten Jahr, danach fallend.

Steuereffekt

  • 2026: Sofortige Steuerersparnis von rund 3.300 €.
  • In späteren Jahren geringere Abschreibungen, jedoch durch sinkende Körperschaftsteuersätze weniger steuerliche Mehrbelastung.
  • Gesamtersparnis: ca. 1.160 €.

Handlungsempfehlung für GmbHs

Investitionen planen

Wirtschaftsgüter möglichst zwischen 2025 und 2027 anschaffen.

Steuervorteile nutzen

Höhere Abschreibungen in Jahren mit höheren Steuersätzen realisieren.

Fazit

Mit dem Investitionssofortprogramm 2025 ergeben sich attraktive Möglichkeiten der Steuergestaltung für GmbHs. Die Kombination aus degressiver AfA und sinkender Körperschaftsteuer schafft sowohl kurzfristige Liquiditätsvorteile als auch langfristige tatsächliche Steuerersparnisse. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig mit uns als Steuerberater die optimale Investitions- und Ausschüttungsstrategie abzustimmen.

Was jetzt zu prüfen ist

Beide Maßnahmen wirken zeitlich befristet beziehungsweise stufenweise. Der Vorteil hängt deshalb spürbar davon ab, wann investiert und wann ausgeschüttet wird. Für die Planung heißt das,

  • geplante Anschaffungen daraufhin zu prüfen, ob sie in den begünstigten Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.12.2027 fallen,
  • die degressive und die lineare Abschreibung für das konkrete Wirtschaftsgut gegenüberzustellen,
  • den Abschreibungsverlauf mit der ab 2027 sinkenden Körperschaftsteuer zusammen zu betrachten,
  • die Ausschüttungsplanung auf diesen Verlauf abzustimmen,
  • die Wirkung auf die Handelsbilanz getrennt zu beurteilen, weil die degressive AfA dort nicht nachvollzogen wird.

Weil sich die Effekte aus Abschreibung und sinkendem Steuersatz überlagern, lohnt sich die Betrachtung über mehrere Jahre statt nur für das Anschaffungsjahr. Wir rechnen die Varianten im Rahmen der Steuergestaltung für Ihre konkrete Investition durch.

Häufig gestellte
Fragen & deren
Antworten.

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Sie führt zu höheren Abschreibungen in den ersten Jahren und reduziert dadurch kurzfristig die Steuerlast.

Investitionen im Zeitraum 2025–2027 profitieren vom steuerlichen Booster. Ein Vergleich verschiedener Anschaffungszeitpunkte kann zusätzliche Vorteile bringen.

Kapitalgesellschaften wie GmbHs mit geplanter Investitionstätigkeit und stabiler Gewinnerwartung.

Wir beraten insbesondere Kapitalgesellschaften, deren Geschäftsführer, Immobilieninvestoren & vermögende Privatpersonen. Darüber hinaus beraten wir in steuerlichen Einzelfragen.