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Gesetzlicher Mindestlohn steigt in den Jahren 2026 und 2027 – Mehrkosten für Arbeitgeber

Gesetzlicher Mindestlohn steigt in den Jahren 2026 und 2027 – Mehrkosten für Arbeitgeber

Die Anpassungen des Mindestlohns betreffen Arbeitgeber in besonderem Maße. Ab 2026 und 2027 steigen nicht nur die Stundenlöhne, sondern auch die Arbeitgeberkosten deutlich – vor allem im Bereich der Minijobs.

Mindestlohn-Erhöhung 2026 und 2027

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde. Die Mindestlohnkommission hat nun eine stufenweise Erhöhung beschlossen:

ab 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro
ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat angekündigt, die Beschlüsse in eine verbindliche Rechtsverordnung zu überführen. Arbeitgeber sollten sich daher frühzeitig auf die höheren Personalkosten einstellen.

Arbeitgeberkosten auf Basis der Minijob-Grenze

Die Geringfügigkeitsgrenze im Minijob ist direkt an den Mindestlohn gekoppelt. Mit steigenden Grenzen steigen automatisch auch die Arbeitgeberabgaben, die aktuell 31,47 % betragen.

Minijob-Kosten je Monat

Arbeitgeberabgaben mit 31,47 % | Vergleich der Gesamtkosten und Mehrkosten gegenüber 2025

Jahr Geringfügigkeitsgrenze
(Monatslohn brutto)
Arbeitgeberabgaben
(31,47 %)
Gesamtkosten
pro Monat
Mehrkosten ggü.
2025
2025 556 € 174,97 € 730,97 €
2026 603 € 189,94 € 792,94 € +61,97 €
2027 633 € 199,30 € 832,30 € +101,33 €

Arbeitgeber zahlen bei einem Minijob an der Geringfügigkeitsgrenze im Jahr 2027 also monatlich gut 100 Euro mehr als noch im Jahr 2025.

Neue Minijob-Grenzen ab 2026

Die Geringfügigkeitsgrenze steigt entsprechend der Mindestlohnanpassungen:

ab 1. Januar 2026 auf 603 Euro
ab 1. Januar 2027 auf 633 Euro

Damit können Minijobber zwar mehr verdienen, ohne dass eine Sozialversicherungspflicht entsteht – Arbeitgeber müssen jedoch die höheren Gesamtkosten je Minijob einplanen.

Fazit für Arbeitgeber

Die Mindestlohnerhöhungen in den Jahren 2026 und 2027 sichern Arbeitnehmern mehr Einkommen, führen aber für Arbeitgeber zu deutlich steigenden Personalkosten. Besonders bei Minijobs ist eine rechtzeitige Anpassung der Lohn- und Kostenplanung empfehlenswert.