Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer
„Die Erbschaftsteuer ist die größte Dummensteuer, die wir in Deutschland haben.“
– Dr. Lars Feld, Wirtschaftsweiser
Diese Aussage mag provokant klingen, doch sie verdeutlicht, dass eine unüberlegte Vermögensübertragung zu erheblichen Steuerbelastungen führen kann. Wir helfen Ihnen, Ihre steuerlichen Verpflichtungen zu minimieren und Ihre Vermögenswerte strategisch zu übertragen – so können Sie die „Dummensteuer“ reduzieren oder sogar vermeiden.
Was ist die Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer?
Die Schenkungssteuer fällt an, wenn Vermögenswerte zu Lebzeiten von einer Person auf eine andere übertragen werden, ohne dass eine Gegenleistung erfolgt. Dazu gehören unter anderem:
Geldgeschenke
Schenkungen in Form von Geldbeträgen unterliegen der Schenkungssteuer, wenn sie über den geltenden Freibeträgen liegen. Eine strategische Verteilung über mehrere Jahre kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren.
Wertpapiere & Unternehmensanteile
Die Übertragung von Aktien, Fonds oder Gesellschaftsanteilen kann steuerlich begünstigt erfolgen, wenn die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Wir helfen Ihnen, steuerliche Nachteile zu vermeiden und Ihre Vermögenswerte optimal zu übertragen.
Immobilienübertragungen
Die steuerliche Bewertung von Immobilien bei Schenkung oder Erbschaft spielt eine entscheidende Rolle. Ob eine Immobilie verschenkt oder vererbt wird, hat Auswirkungen auf die Schenkungssteuer und mögliche Steuervergünstigungen.
Sonstige Vermögenswerte
Auch Kunstwerke, Fahrzeuge, Schmuck oder andere wertvolle Gegenstände fallen unter die Schenkungssteuer. Die richtige Bewertung und Meldung beim Finanzamt ist essenziell, um spätere Steuerforderungen zu vermeiden.
Jede Schenkung muss innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt gemeldet werden, da sonst steuerliche Nachteile drohen. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis, den geltenden Freibeträgen und dem individuellen Steuersatz, der je nach Steuerklasse variiert.
Die Erbschaftsteuer hingegen wird fällig, wenn Vermögenswerte im Todesfall auf die Erben übergehen. Dabei gelten ähnliche steuerliche Regelungen wie bei der Schenkungssteuer, weshalb eine frühzeitige Nachlassplanung sinnvoll ist.
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Warum ist der Verwandtschaftsgrad entscheidend?
Sowohl bei der Schenkungs- als auch bei der Erbschaftsteuer spielen zwei Faktoren eine Rolle:
Die Steuerklasse
Sie richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem.
Die Freibeträge
Ehepartner und Kinder haben höhere Freibeträge als entferntere Verwandte oder Dritte.
💡 Tipp: Durch eine clevere Steuerplanung können Freibeträge mehrfach genutzt werden, um die Steuerlast erheblich zu senken.
Warum ist der richtige Zeitpunkt so wichtig?
Frühzeitige Planung bringt erhebliche steuerliche Vorteile:
Vermeidung einer Doppelbesteuerung
Wenn Vermögen ohne Planung übertragen wird, kann es mehrfach besteuert werden – einmal bei der Schenkung und später noch einmal bei der Erbschaft. Mit der richtigen Strategie können Sie vermeiden, dass Vermögenswerte unnötig doppelt mit Schenkungs- und Erbschaftsteuer belastet werden. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen legale Möglichkeiten auf, um diese Doppelbesteuerung zu umgehen.
Mehrfache Nutzung von Steuerfreibeträgen
Schenkungssteuerfreibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Durch eine frühzeitige und gestaffelte Übertragung von Vermögenswerten können Sie mehrfach von diesen Freibeträgen profitieren und so erhebliche Steuerersparnisse erzielen. Wir helfen Ihnen, eine langfristige Schenkungsstrategie zu entwickeln, die Ihre Steuerlast optimiert.
Individuelle Gestaltung zur Minimierung der Steuerlast
Jede Vermögensübertragung ist einzigartig. Ob durch vorweggenommene Erbfolge, Nießbrauchmodelle oder die Übertragung von Unternehmensbeteiligungen – es gibt verschiedene Wege, um Steuern zu reduzieren. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen, die sowohl steuerlich effizient als auch auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt sind.
Unsere Leistungen für Sie
Individuelle Beratung für eine steueroptimierte Vermögensübertragung
Analyse Ihrer individuellen Situation
Detaillierte Bewertung Ihres Vermögens und Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen
Steueroptimierte Vermögensübertragung
Planung von Schenkungen und Erbschaften mit minimaler Steuerbelastung
Optimierung bei Immobilien und Unternehmensbeteiligungen
Strukturierung von Schenkungen und Verkäufen zur Steuerreduktion
Steuerliche Prüfung von Schenkungsverträgen & Testamenten
Sicherstellung, dass Ihre Übertragungen steuerlich optimal gestaltet sind
Beratung zu Freibeträgen und Steuersätzen
Nutzung aller steuerlichen Vorteile für eine langfristige Vermögenssicherung