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Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen

Ein Steuerberater begleitet Unternehmen und Privatpersonen bei allen steuerlichen Pflichten und sorgt dafür, dass Fristen eingehalten, Erklärungen korrekt abgegeben und Gestaltungsspielräume klug genutzt werden. Bei der Blume Steuerberatung umfasst das die laufende Finanzbuchhaltung, die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie die vorausschauende Beratung zu Themen wie Rechtsformwahl, Investitionen, Liquiditätsplanung und Nachfolge. Wir arbeiten digital, erklären komplexe Sachverhalte verständlich und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten gegenüber dem Finanzamt – von Rückfragen bis hin zu Einspruchsverfahren. Unser besonderer Schwerpunkt liegt auf Versicherungsmaklern und Finanzdienstleistern, die von unserer Branchenkenntnis und unseren eingespielten Prozessen profitieren.

Sinnvoll ist die Zusammenarbeit immer dann, wenn Sie Zeit sparen, Fehler vermeiden und Steuern aktiv gestalten möchten. Das gilt für Einzelunternehmer, Freiberufler, Kapital- und Personengesellschaften, Start-ups sowie für Privatpersonen mit Immobilien, Kapitaleinkünften oder komplexen Lebenssituationen. Besonders spürbar ist der Mehrwert für Versicherungsmakler und Finanzdienstleister, weil Provisionsmodelle, Stornoreserven und Compliance-Themen besondere Erfahrung erfordern. Wer digital arbeiten will und sich eine persönliche, planbare Beratung wünscht, ist bei Blume Steuerberatung richtig.

Die Vergütung orientiert sich an der Steuerberatervergütungsverordnung und am tatsächlichen Aufwand. In der Praxis kombinieren wir das mit fairen Pauschalen für klar umrissene Leistungen, etwa für die laufende Buchhaltung, die Umsatzsteuervoranmeldung oder den Jahresabschluss. Vor Beginn der Zusammenarbeit führen wir ein kostenloses Erstgespräch, klären Ziele und Unterlagenlage und erstellen ein transparentes Angebot. So wissen Sie vorab, womit Sie rechnen können, und haben Planbarkeit über das Jahr.

Ja, das ist sogar unser Standard. Sie laden Belege über sichere Schnittstellen oder über DATEV Unternehmen online hoch, wir verarbeiten die Daten revisionssicher und stellen Ihnen Auswertungen in Echtzeit bereit. Das reduziert Papier, beschleunigt Abläufe und ermöglicht eine ortsunabhängige Zusammenarbeit. Rückfragen klären wir per Video-Call, Telefon oder persönlich in der Kanzlei – immer so, wie es für Sie am effizientesten ist.

Ein Buchhalter erfasst Belege und bereitet Zahlen auf. Ein Steuerberater übernimmt zusätzlich die rechtliche Verantwortung für die steuerliche Beurteilung, erstellt Steuererklärungen und Jahresabschlüsse, prüft Gestaltungsvarianten und vertritt Sie gegenüber der Finanzverwaltung. Bei Blume Steuerberatung erhalten Sie deshalb nicht nur saubere Zahlen, sondern vor allem Entscheidungen, die steuerlich belastbar sind und zu Ihrer Strategie passen.

Nach der Kontaktaufnahme führen wir ein kurzes Erstgespräch, um Ihr Geschäftsmodell, Ihre Ziele und den Status quo zu verstehen. Anschließend erhalten Sie ein Angebot und – nach Mandatierung – ein strukturiertes Onboarding: Wir richten die digitalen Zugänge ein, stimmen den Datenaustausch ab, holen auf Wunsch Unterlagen bei der bisherigen Kanzlei ein und legen gemeinsam Reporting-Rhythmen fest. In der Regel sind Sie innerhalb weniger Tage arbeitsfähig und erhalten schnell die ersten Auswertungen.

Ein Wechsel ist jederzeit möglich und unkomplizierter, als viele denken. Wir koordinieren die Übergabe mit der bisherigen Kanzlei, übernehmen die Datenübernahme und stellen sicher, dass keine Fristen offenbleiben. Für Sie bedeutet das vor allem: minimaler Aufwand und nahtlos weiterlaufende Prozesse. Sie behalten jederzeit Zugriff auf Ihre Unterlagen, und wir sorgen für eine saubere Dokumentation der Übergabe.

Wir bereiten Ihre Unterlagen prüfungssicher auf, übernehmen die Kommunikation mit der Prüfstelle und begleiten den gesamten Prozess. Unser Anspruch ist, Auffälligkeiten bereits im laufenden Jahr zu erkennen und zu adressieren, damit es gar nicht erst zu unangenehmen Überraschungen kommt. Während der Prüfung stehen wir an Ihrer Seite, beantworten Rückfragen fachlich fundiert und vertreten Ihre Interessen konsequent.

Zum Start reichen in der Regel die letzte Steuererklärung, der aktuelle Steuerbescheid, eine betriebswirtschaftliche Auswertung und die Summen- und Saldenliste. Falls vorhanden, hilft zusätzlich ein Kontenplan sowie der Zugang zu Ihrer aktuellen Buchhaltungssoftware bzw. zu DATEV. Im Onboarding sagen wir Ihnen genau, was wir wann brauchen, und richten die digitalen Abläufe so ein, dass das Sammeln von Belegen für Sie möglichst wenig Zeit kostet.

Ja, das ist fester Bestandteil unserer Betreuung. Wir haben alle relevanten Termine im Blick – von Vorauszahlungen über Voranmeldungen bis zu Abgabefristen – und informieren Sie rechtzeitig, wenn wir Unterlagen benötigen oder Entscheidungen anstehen. Sie können sich darauf verlassen, dass Fristen eingehalten und Bescheide zeitnah geprüft werden.

Die Zusammenarbeit ist vollständig ortsunabhängig möglich. Belege, Zahlungen, Freigaben und Auswertungen laufen digital; Termine finden per Video statt. Gleichzeitig sind wir in Pulheim persönlich für Sie da, wenn Sie das bevorzugen. Viele Mandanten schätzen diese Flexibilität: digital, wenn es schnell gehen soll – persönlich, wenn es um Strategie und Weichenstellungen geht.

Aktuelle Zahlen sind die Grundlage guter Entscheidungen. Deshalb stellen wir Ihnen laufend aussagekräftige Auswertungen zur Verfügung, erläutern die Kennzahlen in verständlicher Sprache und zeigen konkrete Handlungsoptionen auf. Wenn Sie möchten, definieren wir gemeinsam Zielwerte, etwa für Liquidität oder Provisionsmargen, und verknüpfen die Auswertungen mit Ihrem Forecast. So wird Buchhaltung vom Pflichtprogramm zum Steuerungsinstrument.

Ja, genau das verstehen wir unter moderner Steuerberatung. Neben der ordnungsgemäßen Erfüllung aller Pflichten denken wir mehrere Schritte voraus: Wir prüfen Rechtsformvarianten, simulieren Investitionsentscheidungen, planen Ausschüttungen oder Entnahmen und entwickeln steuerlich sinnvolle Rücklagenkonzepte. Bei Versicherungsmaklern und Finanzdienstleistern beziehen wir branchentypische Besonderheiten wie Provisionsstrukturen, Stornoreserven und Bestandsbewertungen in die Planung ein.

Datenschutz und IT-Sicherheit haben höchste Priorität. Wir arbeiten mit etablierten, verschlüsselten Systemen und achten auf eine GoBD-konforme, revisionssichere Archivierung. Aufbewahrungsfristen sind gesetzlich geregelt; wir richten unsere digitalen Strukturen so ein, dass Sie gesetzeskonform und gleichzeitig komfortabel auf Ihre Unterlagen zugreifen können. Zugriff und Freigaben sind klar geregelt, und sensible Informationen werden nur an berechtigte Stellen übermittelt.

Wir organisieren unsere Betreuung mit klaren Reaktionszeiten. Operative Rückfragen klären wir in der Regel kurzfristig, strategische Themen bündeln wir in regelmäßigen Jour-fixe-Terminen, damit Entscheidungen gut vorbereitet sind. Wenn es einmal eilig ist, sind wir telefonisch erreichbar und priorisieren zeitkritische Anliegen – etwa bei Finanzamtsfristen oder Bankgesprächen.

Ja, auf Basis Ihrer Vollmacht vertreten wir Sie gegenüber der Finanzverwaltung, reichen Erklärungen ein, prüfen Bescheide und legen bei Bedarf Einspruch ein. Sie erhalten von uns eine klare Einschätzung der Erfolgsaussichten und Handlungsmöglichkeiten, damit Sie auf einer sicheren Informationsbasis entscheiden können.

Für Unternehmen und Selbstständige sind Steuerberatungskosten in der Regel Betriebsausgaben und mindern damit den Gewinn. Bei Privatpersonen können bestimmte Kosten – etwa für die Erstellung der Einkommensteuererklärung – im Rahmen der geltenden Regelungen berücksichtigt werden. Wir ordnen die Aufwendungen korrekt zu, damit der steuerliche Vorteil vollständig zum Tragen kommt.

Transparenz ist hier entscheidend. Teilen Sie uns Verzögerungen frühzeitig mit, damit wir Fristen prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen können. Unser Ziel ist, Verspätungen zu vermeiden; falls es doch einmal eng wird, priorisieren wir die notwendigen Schritte und kommunizieren offen, welche Auswirkungen zu erwarten sind. Durch die digitale Zusammenarbeit reduzieren wir solche Situationen erfahrungsgemäß deutlich.

KI kann Routineaufgaben beschleunigen, zum Beispiel beim Beleglesen oder bei Plausibilitätsprüfungen. Was KI nicht ersetzt, ist die fachliche Einordnung, die Verantwortung gegenüber dem Finanzamt und die individuelle Strategie, die Ihre persönlichen Ziele, Ihr Risikoprofil und Ihre Branche berücksichtigt. Wir nutzen digitale und KI-gestützte Tools, um schneller und präziser zu arbeiten – die Entscheidungshoheit, Haftung und Beratung bleiben aber bei uns als verantwortlicher Kanzlei.

Fragen zu den Kosten & Honoraren

Die Kosten für eine Steuerberatung sind nicht pauschal festgelegt, sondern richten sich nach dem Leistungsumfang und der Komplexität der steuerlichen Situation. Grundlage ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die den Rahmen für die Abrechnung vorgibt. Bei der Blume Steuerberatung GmbH in Pulheim kombinieren wir diese gesetzlichen Vorgaben mit einem modernen, praxisnahen Vergütungsmodell. Das bedeutet für Sie: Wir besprechen transparent, welche Leistungen Sie konkret benötigen – sei es die Erstellung einer Steuererklärung, die laufende Buchhaltung, die Beratung zu Investitionen oder ein umfassender Jahresabschluss – und machen Ihnen auf dieser Basis ein individuelles, nachvollziehbares Angebot.

Ja, wo immer es sinnvoll ist. Für klar umrissene, regelmäßig wiederkehrende Leistungen wie die laufende Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnungen, Umsatzsteuervoranmeldungen oder die Einkommensteuererklärung bieten wir Pauschalhonorare an. Damit erhalten Sie Planungssicherheit und können die Kosten fest in Ihr Budget einbeziehen. Für komplexere Themen wie steuerliche Gestaltungsfragen, die Gründung einer GmbH oder die Begleitung einer Betriebsprüfung rechnen wir fair nach Zeitaufwand ab. Sie wissen aber immer vorher, welche Kosten auf Sie zukommen – ohne versteckte Überraschungen.

Ein Steuerberater ist keine reine Ausgabe, sondern eine Investition in Sicherheit, Zeitersparnis und steuerliche Optimierung. Gerade bei Versicherungsmaklern, Finanzdienstleistern oder Unternehmern mit komplexen Strukturen ist das Risiko von Fehlern hoch – und Fehler können teuer werden, sei es durch Nachzahlungen, Zinsen oder Strafen. Blume Steuerberatung stellt sicher, dass Ihre Pflichten nicht nur korrekt erfüllt werden, sondern dass Sie aktiv von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten profitieren. Durch unsere digitale Arbeitsweise reduzieren wir den Aufwand für Sie auf ein Minimum. Oft übersteigt die Steuerersparnis, die wir gemeinsam erzielen, die Kosten für unsere Leistungen deutlich.

Ja. Für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler sind die Kosten der Steuerberatung voll abziehbare Betriebsausgaben. Bei Privatpersonen können bestimmte Kosten – zum Beispiel für die Erstellung der Einkommensteuererklärung – ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden. Wir achten bei Blume Steuerberatung darauf, dass diese Aufwendungen korrekt verbucht werden, damit Sie den vollen steuerlichen Vorteil erhalten.

Unsere Honorare orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben der StBVV und gleichzeitig am tatsächlichen Bedarf unserer Mandanten. Faktoren wie der Jahresumsatz, die Anzahl der Belege oder die Mitarbeiterstruktur spielen bei Unternehmen eine Rolle, während bei Privatpersonen insbesondere die Einkunftsarten entscheidend sind. Im kostenlosen Erstgespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und legen offen, welche Leistungen sinnvoll sind. Auf dieser Basis erhalten Sie ein individuelles Angebot, das zu Ihnen passt.

Nein. Transparenz ist ein zentraler Wert unserer Kanzlei. Sie erhalten ein klar strukturiertes Angebot, das alle vereinbarten Leistungen umfasst. Sollten sich im Laufe der Zusammenarbeit zusätzliche Themen ergeben – zum Beispiel eine unerwartete Betriebsprüfung oder eine geplante Unternehmensumwandlung –, besprechen wir die Kosten im Vorfeld. So behalten Sie jederzeit die volle Kostenkontrolle.

Die wichtigsten Faktoren sind die Komplexität Ihrer steuerlichen Situation, die Art der gewünschten Leistungen und der Grad der Digitalisierung Ihrer Prozesse. Je klarer Ihre Belege strukturiert sind und je stärker Sie digitale Lösungen wie DATEV Unternehmen online nutzen, desto effizienter können wir arbeiten – und desto attraktiver gestalten sich die Kosten. Genau aus diesem Grund setzt Blume Steuerberatung konsequent auf digitale Buchhaltung und smarte Prozesse: Sie sparen Zeit und wir können kosteneffizienter abrechnen.

Ja, ein Steuerberater ist in der Regel teurer als ein reiner Buchhalter. Der Unterschied liegt aber im Leistungsspektrum und in der Verantwortung. Während ein Buchhalter Zahlen erfasst und sortiert, übernimmt die Blume Steuerberatung zusätzlich die Erstellung von Steuererklärungen, die Beurteilung komplexer steuerlicher Sachverhalte und die rechtliche Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Dieser Mehrwert schützt Sie vor Risiken und eröffnet Ihnen Gestaltungsspielräume, die ein Buchhalter nicht bieten darf.

Fragen zur digitalen Zusammenarbeit & den Prozessen

Ja, die Blume Steuerberatung GmbH arbeitet vollständig digital. Mit Lösungen wie DATEV Unternehmen online laden Sie Belege bequem per App oder PC hoch. Die Daten stehen uns sofort zur Verfügung und werden revisionssicher gespeichert. Das bedeutet: keine Pendelordner mehr, kein Papierchaos und jederzeit aktuelle Auswertungen auf Knopfdruck. Gleichzeitig erfüllen wir alle gesetzlichen Vorgaben zur Aufbewahrungspflicht – sicher, effizient und GoBD-konform.

DATEV Unternehmen online ist Ihr digitales Schaltzentrum für die Zusammenarbeit mit uns. Sie scannen oder fotografieren Ihre Belege, wir übernehmen die Verarbeitung in unserer Kanzlei. Gleichzeitig können Sie jederzeit Auswertungen, offene Posten oder Liquiditätsübersichten einsehen. Sie haben Ihre Finanzen im Griff – wir kümmern uns im Hintergrund um die korrekte Verbuchung und steuerliche Bewertung. So entsteht ein transparenter Prozess, der Sie unabhängig vom Standort macht und Ihnen rund um die Uhr Zugriff auf Ihre Zahlen gibt.

Datensicherheit hat bei Blume Steuerberatung oberste Priorität. Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten, verschlüsselten Systemen und halten uns streng an die GoBD sowie an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ihre Unterlagen sind bei uns nicht nur revisionssicher archiviert, sondern auch jederzeit zugänglich – und zwar nur für berechtigte Personen. Damit kombinieren wir maximale Sicherheit mit höchstem Komfort.

Ja, das ist einer der größten Vorteile unserer digitalen Arbeitsweise. Viele unserer Mandanten kommen nicht aus Pulheim oder dem direkten Umkreis, sondern arbeiten deutschlandweit mit uns zusammen. Alle Prozesse – von der Belegübertragung über Rückfragen bis zu Beratungsgesprächen – lassen sich digital abwickeln. Persönliche Treffen sind natürlich möglich, aber keine Voraussetzung mehr. Das macht die Zusammenarbeit mit Blume Steuerberatung ortsunabhängig und flexibel.

Wir haben einen klar strukturierten Prozess entwickelt, damit Sie schnell und unkompliziert starten können. Zunächst klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch Ihre Ziele und die aktuelle Ausgangslage. Danach richten wir Ihre Zugänge für DATEV Unternehmen online ein und übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit Ihrem bisherigen Steuerberater. Bereits nach wenigen Tagen sind Sie arbeitsfähig und können Ihre Belege digital einreichen. Schritt für Schritt erklären wir Ihnen, wie Sie die Tools effizient nutzen – auch wenn Sie bislang noch nie digital gearbeitet haben.

Die Vorteile sind spürbar: Sie sparen Zeit, weil Sie Belege sofort hochladen können, statt sie zu sammeln und per Post oder Ordner weiterzugeben. Sie behalten den Überblick, weil Ihre Auswertungen immer aktuell und online abrufbar sind. Sie arbeiten flexibler, weil Sie unabhängig vom Bürostandort Zugriff auf Ihre Daten haben. Und Sie gewinnen Sicherheit, weil alles revisionssicher und nachvollziehbar archiviert wird. Kurz gesagt: Digitale Steuerberatung bedeutet weniger Aufwand und mehr Kontrolle.

Viele Mandanten kommen zu uns, weil sie bislang noch mit Papierordnern oder Excel arbeiten. Wir begleiten die Umstellung Schritt für Schritt: Wir richten die Systeme ein, schulen Sie und Ihr Team und stehen in den ersten Wochen besonders eng an Ihrer Seite. So stellen wir sicher, dass die Digitalisierung nicht zur Hürde wird, sondern zu einer echten Erleichterung.

Natürlich. Digitalisierung ersetzt bei uns nicht die persönliche Betreuung, sondern ergänzt sie. Wir sind jederzeit für Sie erreichbar – ob per Telefon, Video-Call oder persönlich in Pulheim. Viele unserer Mandanten nutzen die digitale Zusammenarbeit für den Alltag und schätzen gleichzeitig persönliche Strategiegespräche, wenn es um wichtige Entscheidungen geht.

Ja, auch die Lohnbuchhaltung läuft bei uns digital. Arbeitnehmer können ihre Lohnabrechnungen über sichere Portale einsehen, und Sie als Arbeitgeber haben jederzeit Zugriff auf alle relevanten Unterlagen. Das spart Verwaltungsaufwand und sorgt für mehr Transparenz.

Digitale Prozesse sind nicht nur bequem, sie schaffen auch eine bessere Grundlage für steuerliche Gestaltung. Weil alle Daten aktuell und vollständig vorliegen, können wir Entwicklungen frühzeitig erkennen und gezielt gegensteuern – etwa bei Liquiditätsengpässen, Gewinnverschiebungen oder Investitionsplanungen. So wird Steuerberatung von einer reinen Pflichtaufgabe zu einem aktiven Steuerungsinstrument für Ihr Unternehmen.

Fragen zur Steuergestaltung

Steuergestaltung bedeutet, die gesetzlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen, um die Steuerlast zu senken und gleichzeitig finanzielle Handlungsspielräume zu schaffen. Im Gegensatz zur bloßen Steuerdeklaration, bei der nur bestehende Vorgaben erfüllt werden, geht es bei der Gestaltung darum, vorausschauend zu planen. Bei der Blume Steuerberatung GmbH entwickeln wir individuelle Strategien – sei es durch die Wahl der passenden Rechtsform, die richtige zeitliche Planung von Investitionen oder den Aufbau steuerlich sinnvoller Rücklagen.

Steuergestaltung lohnt sich sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen, sobald die steuerliche Situation komplexer wird. Unternehmer und Freiberufler profitieren von Gestaltungsmodellen rund um Rechtsformwahl, Ausschüttungen, Investitionen oder Altersvorsorge. Privatpersonen können durch geschickte Planung bei Immobilien, Schenkungen oder Erbschaften Vorteile nutzen. Besonders sinnvoll ist eine kontinuierliche Gestaltungsberatung für Versicherungsmakler und Finanzdienstleister, deren Einkünfte durch Provisionen, Stornoreserven und variable Zahlungen geprägt sind.

Zu den häufigsten Maßnahmen gehören die Wahl der passenden Unternehmensform, die vorausschauende Investitionsplanung, das Timing von Einnahmen und Ausgaben sowie die Bildung von Rücklagen. Auch der gezielte Einsatz von Abschreibungen, Förderprogrammen oder steuerfreien Zuschüssen spielt eine wichtige Rolle. Bei Blume Steuerberatung analysieren wir regelmäßig Ihre Situation und passen die Strategie an neue gesetzliche Rahmenbedingungen und Ihre Unternehmensentwicklung an.

Ein ganz wichtiger Punkt: Steuergestaltung ist legal und ausdrücklich gewollt, solange sie im Rahmen der bestehenden Gesetze erfolgt. Steuervermeidung oder gar Steuerhinterziehung hingegen bedeutet, gegen Gesetze zu verstoßen oder diese missbräuchlich auszunutzen. Wir bei Blume Steuerberatung legen großen Wert auf rechtssichere Lösungen, die nicht nur kurzfristig Steuern sparen, sondern langfristig Bestand haben und von Betriebsprüfungen standhalten.

Idealerweise nicht erst am Jahresende, wenn alle Zahlen bereits feststehen. Steuergestaltung wirkt am besten, wenn sie vorausschauend betrieben wird – zum Beispiel bereits beim Unternehmensstart oder bei größeren Investitionsvorhaben. Bei Blume Steuerberatung begleiten wir Sie kontinuierlich über das Jahr, sodass wir steuerliche Chancen rechtzeitig erkennen und nutzen können.

Die Wahl der Rechtsform hat erhebliche Auswirkungen auf Ihre Steuerlast, Ihre Haftung und Ihre unternehmerische Flexibilität. Während ein Einzelunternehmen andere steuerliche Rahmenbedingungen hat als eine GmbH oder eine Personengesellschaft, können wir durch eine gezielte Umwandlung oft deutliche Vorteile erzielen. Wir prüfen regelmäßig, ob Ihre aktuelle Rechtsform noch die optimale ist – und begleiten Sie bei einem Wechsel rechtssicher.

Ja, auch im privaten Bereich gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Dazu zählen der steuerlich sinnvolle Umgang mit Immobilien, Investitionen in die Altersvorsorge, die geschickte Planung von Schenkungen oder Erbschaften sowie die Nutzung von Freibeträgen. Wir betrachten bei Blume Steuerberatung immer Ihre gesamte Situation – beruflich und privat – und entwickeln Strategien, die auf beide Lebensbereiche abgestimmt sind.

Nein, im Gegenteil. Gerade kleinere Unternehmen und Selbstständige profitieren enorm von gezielter Steuergestaltung. Schon kleine Maßnahmen wie die richtige Aufteilung von Investitionen oder die Nutzung von Abschreibungen können spürbare finanzielle Vorteile bringen. Wir haben den Anspruch, für jedes Unternehmen – vom Einzelmakler bis zur GmbH – die passende Strategie zu entwickeln.

Die Steuerlandschaft verändert sich ständig – sei es durch neue Gesetze, geänderte Freibeträge oder neue Fördermöglichkeiten. Deshalb ist es sinnvoll, die steuerliche Strategie mindestens einmal im Jahr, am besten jedoch laufend, zu überprüfen. Bei Blume Steuerberatung tun wir das proaktiv: Wir informieren Sie, wenn sich Chancen oder Risiken ergeben, und schlagen Ihnen konkrete Anpassungen vor.

Sie profitieren von einer individuellen, vorausschauenden Beratung, die Ihre Branche, Ihre Unternehmensgröße und Ihre privaten Ziele berücksichtigt. Durch unsere digitale Arbeitsweise haben wir jederzeit aktuelle Zahlen im Blick und können schnell reagieren. Sie gewinnen dadurch Steuersicherheit, Liquidität und langfristigen Handlungsspielraum – und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir Ihre Steuerstrategie im Hintergrund optimieren.

Fragen zur Buchhaltung

Die Buchhaltung bildet die Grundlage jeder erfolgreichen Unternehmensführung. Sie sorgt dafür, dass Einnahmen und Ausgaben korrekt erfasst werden und jederzeit nachvollziehbar ist, wie es um die Finanzen steht. Bei der Blume Steuerberatung GmbH bedeutet Buchhaltung nicht nur Pflicht, sondern ein zentrales Steuerungsinstrument. Mit aktuellen Zahlen können Sie Entscheidungen treffen, Liquidität planen und Investitionen fundiert vorbereiten.

Ja, wir übernehmen Ihre gesamte laufende Finanzbuchhaltung. Dazu gehört die digitale Erfassung und Verarbeitung sämtlicher Belege, die Überwachung von Zahlungseingängen und -ausgängen sowie die Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen. Wir stellen sicher, dass Ihre Buchführung stets aktuell ist und Sie jederzeit auf aktuelle Zahlen zugreifen können.

Ja, und genau darin liegt eine unserer größten Stärken. Mit DATEV Unternehmen online können Sie Belege digital hochladen, egal ob per Smartphone-App, Scanner oder direkt aus Ihrem ERP-System. Wir verarbeiten die Daten revisionssicher und stellen Ihnen aktuelle Auswertungen zur Verfügung. Damit haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Buchhaltung – unabhängig von Ort und Zeit.

Digitale Buchhaltung spart Zeit und reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich. Sie müssen keine Ordner mehr sammeln und zum Steuerberater bringen. Stattdessen stehen alle Dokumente online zur Verfügung. Sie gewinnen Transparenz, weil Ihre Auswertungen stets aktuell sind. Außerdem erleichtert die digitale Zusammenarbeit den Austausch – Rückfragen klären wir schnell per Chat, E-Mail, Telefon oder Video-Call.

Bei Blume Steuerberatung ist die Buchhaltung nicht nur am Monatsende aktuell. Durch die digitale Erfassung der Belege können wir Ihre Zahlen laufend verarbeiten. Das bedeutet: Sie haben nahezu in Echtzeit Einblick in Ihre betriebswirtschaftliche Situation. Gerade für Unternehmer, die schnelle Entscheidungen treffen müssen, ist das ein enormer Vorteil.

Ja, im Rahmen der Buchhaltung behalten wir offene Posten im Blick und unterstützen Sie beim Forderungsmanagement. Auf Wunsch erstellen wir auch individuelle Auswertungen zu Zahlungseingängen, um Ihre Liquidität zu sichern.

Nein, die meisten Aufgaben übernehmen wir für Sie. Ihre Aufgabe besteht im Wesentlichen darin, Belege digital einzureichen. Alles Weitere – von der Verbuchung bis zur Erstellung von Auswertungen – erledigen wir. So bleibt Ihnen mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft.

Sie erhalten betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), Summen- und Saldenlisten sowie weitere Kennzahlenberichte, die Ihnen einen klaren Überblick verschaffen. Wenn Sie möchten, erläutern wir die Zahlen in regelmäßigen Strategiegesprächen, damit Sie nicht nur Daten haben, sondern diese auch richtig interpretieren können.

Die Finanzbuchhaltung umfasst die Erfassung aller Geschäftsvorfälle – also Einnahmen, Ausgaben, Rechnungen und Bankbewegungen. Die Lohnbuchhaltung dagegen betrifft ausschließlich die Abwicklung von Gehältern, Löhnen, Sozialabgaben und Meldungen an Behörden. Bei Blume Steuerberatung können Sie beide Bereiche aus einer Hand betreuen lassen.

Gerade kleine Unternehmen und Selbstständige profitieren enorm von einer ausgelagerten, digitalen Buchhaltung. Sie sparen Zeit, vermeiden Fehler und erhalten professionelle Auswertungen, die Ihnen helfen, Ihr Geschäft zu steuern. Durch unsere Spezialisierung auf digitale Prozesse können wir die Kosten dabei fair und planbar gestalten.

Kein Problem – wir helfen Ihnen, Rückstände schnell aufzuholen. Dafür richten wir die digitale Buchhaltung ein, erfassen die fehlenden Belege und bringen Ihre Unterlagen auf den neuesten Stand. Danach sorgen wir dafür, dass die Prozesse reibungslos und regelmäßig laufen.

Fragen rund um die GmbH

Ob sich eine GmbH lohnt, hängt von Ihren individuellen Zielen, Umsätzen und Ihrer Risikostruktur ab. Eine GmbH bietet den Vorteil der Haftungsbeschränkung, was besonders dann interessant ist, wenn Sie Ihr privates Vermögen schützen möchten. Steuerlich kann eine GmbH ebenfalls attraktiv sein, insbesondere ab einer gewissen Gewinnhöhe. Durch die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ergibt sich eine andere Belastung als bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Bei der Blume Steuerberatung GmbH prüfen wir gemeinsam, ob die GmbH für Sie die richtige Rechtsform ist – oder ob eine andere Variante wie die UG, GmbH & Co. KG oder das Einzelunternehmen besser passt.

Die GmbH zahlt Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % plus Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, deren Höhe je nach Kommune variiert. Die Gesamtbelastung liegt damit in der Regel bei etwa 30 %. Hinzu kommt, dass Ausschüttungen an die Gesellschafter nochmals besteuert werden. Entscheidend ist jedoch, wie Gewinne im Unternehmen verbleiben oder wie sie entnommen werden. Bei Blume Steuerberatung entwickeln wir individuelle Strategien, um Ihre Steuerbelastung optimal zu steuern – beispielsweise durch Geschäftsführergehälter, Tantiemen oder Rücklagenbildung.

Für die Gründung einer GmbH benötigen Sie ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro, wobei die Hälfte bei der Gründung eingezahlt werden muss. Darüber hinaus brauchen Sie einen Gesellschaftsvertrag, eine notarielle Beurkundung und die Eintragung ins Handelsregister. Wir von Blume Steuerberatung begleiten Sie von Anfang an, bereiten alle steuerlichen Anmeldungen vor und beraten Sie, wie Sie die Gründung steuerlich sinnvoll gestalten können.

Grundsätzlich können Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer Ihr Gehalt festlegen. Allerdings muss es einem Fremdvergleich standhalten – das heißt, es darf nicht unangemessen hoch oder niedrig sein. Das Finanzamt prüft insbesondere, ob die Vergütung im Verhältnis zu Ihrer Tätigkeit und zur Ertragslage der GmbH steht. Wir helfen Ihnen dabei, ein Gehalt zu wählen, das steuerlich anerkannt wird und gleichzeitig Ihre persönliche Steuerlast optimiert.

Ausschüttungen an Gesellschafter werden in der Regel mit der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belastet. Alternativ ist eine Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren möglich, wenn Sie als Gesellschafter zu mindestens 25 % beteiligt sind oder maßgeblich Einfluss auf die Gesellschaft haben. Welche Variante für Sie günstiger ist, prüfen wir im Detail und entwickeln die passende Ausschüttungsstrategie.

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH mit geringerem Stammkapital. Sie eignet sich insbesondere für Gründer mit wenig Startkapital, die dennoch von der Haftungsbeschränkung profitieren möchten. Allerdings müssen Gewinne teilweise als Rücklage einbehalten werden, bis das Mindeststammkapital einer GmbH erreicht ist. Bei Blume Steuerberatung beraten wir Sie, ob eine UG als Start sinnvoll ist oder ob es sich lohnt, direkt eine GmbH zu gründen.

Ja, eine Umwandlung ist möglich und kann steuerlich sehr sinnvoll sein – etwa, wenn die Gewinne steigen und eine Haftungsbegrenzung sinnvoll wird. Es gibt verschiedene Wege der Umwandlung, etwa durch Ausgliederung oder Einbringung. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und stellen sicher, dass die Umwandlung steuerneutral oder zumindest steueroptimal verläuft.

Die GmbH bietet vor allem eine Haftungsbeschränkung, die Ihr Privatvermögen schützt. Sie wirkt zudem professioneller am Markt und ist oft bei Banken oder Geschäftspartnern angesehener. Steuerlich können Sie mehr Gestaltungsspielräume nutzen, etwa durch Geschäftsführergehälter oder betriebliche Altersvorsorge. Allerdings sind die Gründungskosten höher und der Verwaltungsaufwand steigt. Wir prüfen mit Ihnen, ob die Vorteile die Nachteile in Ihrer Situation überwiegen.

Die Buchhaltung einer GmbH ist komplexer als die eines Einzelunternehmens. Wir übernehmen die laufende Finanzbuchhaltung, die Lohnbuchhaltung und die Erstellung des Jahresabschlusses. Darüber hinaus beraten wir Sie zu steuerlichen Optimierungen und begleiten Sie bei wichtigen Entscheidungen wie Investitionen, Ausschüttungen oder Rücklagenbildung. Mit unserer digitalen Arbeitsweise sorgen wir dafür, dass Sie jederzeit den Überblick behalten.

Ja, auch für kleinere Unternehmen kann eine GmbH sinnvoll sein, wenn ein erhöhtes Risiko besteht oder wenn steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden sollen. Wir haben Erfahrung mit GmbHs aller Größen und beraten Sie individuell, ob sich die Gründung oder Umwandlung für Ihr Unternehmen lohnt.

Fragen zum Thema Erben & Verschenken

Erbschaften und Schenkungen sind oft mit erheblichen steuerlichen Belastungen verbunden. Ohne fachliche Beratung werden Freibeträge verschenkt oder Gestaltungsoptionen übersehen, die langfristig viel Geld sparen könnten. Bei der Blume Steuerberatung GmbH achten wir darauf, dass Vermögensübertragungen rechtzeitig geplant, steuerlich optimiert und rechtssicher umgesetzt werden. Das schützt Ihr Vermögen und vermeidet unnötige Konflikte mit dem Finanzamt.

Die Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro und Enkelkinder von 200.000 Euro. Für weiter entfernte Verwandte und nicht verwandte Personen sind die Freibeträge deutlich geringer. Wir prüfen im Detail, welche Freibeträge in Ihrem Fall greifen und ob es sinnvoll ist, durch rechtzeitige Schenkungen die Freibeträge mehrfach zu nutzen.

Ja, Schenkungen sind ein wichtiges Instrument zur Steueroptimierung. Da die Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können, lässt sich durch frühzeitige und geplante Übertragungen die Steuerlast erheblich reduzieren. Wir entwickeln für Sie individuelle Konzepte, die rechtlich und steuerlich einwandfrei sind und gleichzeitig Ihre familiären Vorstellungen berücksichtigen.

Grundsätzlich gelten bei beiden Steuerarten die gleichen Regelungen und Freibeträge. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt der Übertragung: Bei Schenkungen erfolgt die Vermögensübertragung zu Lebzeiten, bei Erbschaften erst im Todesfall. Mit kluger Planung können Schenkungen die spätere Erbschaftsteuerbelastung deutlich reduzieren. Wir von Blume Steuerberatung erklären Ihnen die Unterschiede im Detail und zeigen auf, welche Variante für Ihre Situation am sinnvollsten ist.

Besonders steuerlich relevant sind Immobilien, Unternehmensanteile, Bargeld, Wertpapiere und Lebensversicherungen. Immobilien können durch spezielle Bewertungsverfahren zu einer hohen Steuerbelastung führen. Unternehmensübertragungen bergen die Gefahr, dass die Steuerlast die Existenz des Unternehmens gefährdet. Wir prüfen für Sie, wie Vermögenswerte bewertet werden und welche steuerlichen Begünstigungen genutzt werden können – etwa durch Verschonungsregelungen bei Betriebsvermögen.

Die Übertragung eines Unternehmens ist besonders komplex, da es nicht nur um steuerliche Aspekte, sondern auch um die Fortführung des Betriebs geht. Wir begleiten Sie bei der Nachfolgeplanung, analysieren die steuerlichen Auswirkungen und entwickeln Strategien, die sowohl für den Übergeber als auch für den Nachfolger tragfähig sind. Dabei achten wir darauf, steuerliche Freibeträge optimal zu nutzen und das Unternehmen in seiner Substanz zu schützen.

Ohne rechtzeitige steuerliche Planung kann es zu erheblichen Steuerzahlungen kommen, die das Vermögen belasten oder sogar gefährden. Erben müssen unter Umständen Immobilien verkaufen oder Kredite aufnehmen, um die Steuerlast zu decken. Mit einer frühzeitigen Gestaltung durch die Blume Steuerberatung GmbH lassen sich solche Situationen vermeiden. Wir helfen Ihnen, Ihr Vermögen zu sichern und den Übergang reibungslos zu gestalten.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich. Selbstgenutzte Immobilien können beispielsweise steuerfrei auf Ehegatten oder Kinder übertragen werden, wenn bestimmte Wohn- und Nutzungsfristen eingehalten werden. Wir prüfen, ob diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen und wie Sie von den Regelungen profitieren können.

Viele Konflikte entstehen durch fehlende Klarheit und unklare Vermögensaufteilungen. Eine rechtzeitige steuerliche und rechtliche Gestaltung schafft Transparenz und Fairness. Wir von Blume Steuerberatung arbeiten eng mit Notaren und Rechtsanwälten zusammen, um steuerliche und rechtliche Aspekte zu verbinden und für klare Regelungen zu sorgen.

Unsere Aufgabe ist es, Sie vorausschauend zu beraten, steuerliche Gestaltungsspielräume zu nutzen und gleichzeitig Ihre persönlichen Wünsche umzusetzen. Wir erarbeiten Konzepte, die rechtlich einwandfrei sind und im Ernstfall einer Betriebsprüfung standhalten. Damit schützen wir Ihr Vermögen, reduzieren die Steuerlast und sorgen dafür, dass die Übergabe von Vermögen möglichst reibungslos und konfliktfrei erfolgt.

Fragen zum Thema Steuern & Immobilien

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind steuerpflichtig. Gleichzeitig können viele Kosten steuerlich geltend gemacht werden – etwa Schuldzinsen, Instandhaltung, Verwaltung oder Abschreibungen. Bei der Blume Steuerberatung GmbH sorgen wir dafür, dass alle abzugsfähigen Kosten berücksichtigt werden und Ihre Steuerlast optimal ausfällt. Zudem prüfen wir, wie sich Renovierungen oder Modernisierungen steuerlich am besten gestalten lassen.

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind steuerpflichtig. Gleichzeitig können viele Kosten steuerlich geltend gemacht werden – etwa Schuldzinsen, Instandhaltung, Verwaltung oder Abschreibungen. Bei der Blume Steuerberatung GmbH sorgen wir dafür, dass alle abzugsfähigen Kosten berücksichtigt werden und Ihre Steuerlast optimal ausfällt. Zudem prüfen wir, wie sich Renovierungen oder Modernisierungen steuerlich am besten gestalten lassen.

Das selbstgenutzte Eigenheim bringt in der Regel keine direkten Steuervorteile. Allerdings können bestimmte Maßnahmen – etwa energetische Sanierungen – durch Förderungen oder Steuerermäßigungen begünstigt sein. Auch die Finanzierung kann unter Umständen Vorteile bieten. Wir prüfen im Detail, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen und welche Förderprogramme Sie zusätzlich nutzen können.

Gebäude können über die Jahre steuerlich abgeschrieben werden. Die reguläre Abschreibung bei Wohngebäuden beträgt 2 % pro Jahr, bei neueren Regelungen teilweise auch 3 %. Bei gewerblichen Immobilien gelten andere Werte. Der Bodenwert ist nicht abschreibbar. Wir von Blume Steuerberatung berechnen für Sie die optimale Abschreibungsbasis und stellen sicher, dass diese korrekt in der Steuererklärung berücksichtigt wird.

Nicht immer. Verkaufen Sie eine Immobilie nach einer Haltedauer von mehr als zehn Jahren, ist der Gewinn in der Regel steuerfrei. Bei selbstgenutzten Immobilien kann ein Verkauf ebenfalls steuerfrei sein, wenn Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst bewohnt haben. Bei kürzeren Haltedauern oder bei gewerblichen Immobilienverkäufen fallen dagegen Steuern an. Wir prüfen Ihre Situation und beraten Sie zur besten Vorgehensweise.

Die Spekulationsfrist bezeichnet die Zehnjahresfrist, nach deren Ablauf der Verkauf einer Immobilie steuerfrei möglich ist. Bei selbstgenutzten Immobilien gilt die Frist oft nicht, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wir erklären Ihnen genau, wann die Spekulationsfrist greift und wann nicht, damit Sie Ihre Verkaufsentscheidungen steuerlich optimal planen können.

Denkmalgeschützte Immobilien bieten besondere Abschreibungsmöglichkeiten. Kosten für Sanierungen können über mehrere Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Das macht solche Immobilien attraktiv für Investoren, erfordert aber auch eine genaue Prüfung der Voraussetzungen. Wir helfen Ihnen, die steuerlichen Chancen voll auszuschöpfen und gleichzeitig die formalen Anforderungen zu erfüllen.

Einnahmen aus Ferienwohnungen gelten steuerlich ebenfalls als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Hier prüft das Finanzamt besonders genau, ob eine „Liebhaberei“ vorliegt oder eine Gewinnerzielungsabsicht. Wir begleiten Sie bei der steuerlichen Einordnung und stellen sicher, dass Ihre Ferienwohnung korrekt berücksichtigt wird.

Wir bieten Ihnen nicht nur die klassische Steuerdeklaration, sondern auch eine strategische Beratung. Das heißt: Wir planen gemeinsam, ob es sinnvoll ist, Immobilien im Privat- oder Betriebsvermögen zu halten, wann Renovierungen oder Verkäufe steuerlich am besten passen und wie Sie Freibeträge optimal nutzen. Durch unsere digitale Arbeitsweise haben wir Ihre Zahlen jederzeit im Blick und können Entwicklungen frühzeitig erkennen.

Immobilien sind ein wesentlicher Teil vieler Nachlässe. Ihre Bewertung kann erhebliche Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer haben. Wir prüfen, wie Immobilien bewertet werden, welche Freibeträge zur Verfügung stehen und ob steuerliche Vergünstigungen – etwa bei selbstgenutztem Wohneigentum – greifen. Ziel ist es, die Steuerlast so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig einen reibungslosen Übergang zu sichern.

Ja, wir beraten nicht nur private Eigentümer, sondern auch Unternehmer und Investoren bei gewerblichen Immobilien. Dazu gehören steuerliche Fragen bei Erwerb, Finanzierung, Nutzung und Verkauf. Durch unsere Erfahrung mit Kapitalgesellschaften und Unternehmensstrukturen können wir Investitionen steuerlich so gestalten, dass sie zu Ihrer Gesamtstrategie passen.

Fragen für Versicherungsmakler & Finanzdienstleister

Versicherungsmakler und Finanzdienstleister haben besondere steuerliche Herausforderungen, die über die Standardfälle vieler anderer Branchen hinausgehen. Dazu gehören komplexe Provisionsabrechnungen von unterschiedlichen Gesellschaften, die richtige Behandlung von Stornoreserven und die Berücksichtigung spezieller Betriebsausgaben. Ein Steuerberater ohne Branchenkenntnis übersieht schnell Optimierungsmöglichkeiten. Die Blume Steuerberatung GmbH kennt diese Strukturen im Detail und sorgt dafür, dass Ihre Steuern nicht nur korrekt, sondern auch strategisch günstig gestaltet werden.

Provisionsabrechnungen sind oft umfangreich und unübersichtlich, da sie von verschiedenen Versicherungsgesellschaften stammen und unterschiedlich aufgebaut sind. Wir ordnen die Zahlungen klar, buchen sie korrekt und prüfen, welche Besonderheiten zu beachten sind – etwa Rückforderungen, Bonuszahlungen oder Teilstornos. Das Ergebnis ist eine transparente und fehlerfreie Buchhaltung, die Ihnen jederzeit den Überblick über Ihre Einnahmen gibt.

Stornoreserven sind Rückstellungen, die bei bestimmten Verträgen gebildet werden, falls ein Kunde seine Police vorzeitig kündigt. Steuerlich sind sie relevant, weil sie den Gewinn beeinflussen können. Wir achten darauf, dass Stornoreserven korrekt erfasst und bewertet werden, damit keine steuerlichen Nachteile entstehen. Gleichzeitig beraten wir Sie, wie Sie Rückstellungen steuerlich optimal nutzen können.

Typische abzugsfähige Kosten sind branchenspezifische Software, Fachliteratur, Weiterbildungen, Marketing, Fahrt- und Reisekosten sowie Arbeitszimmer. Oft werden aber auch kleinere Aufwendungen wie Bewirtungskosten oder Fachveranstaltungen steuerlich relevant. Wir prüfen individuell, welche Kosten Sie geltend machen können, und stellen sicher, dass Sie keine Vorteile verschenken.

Ja, gerade für Einzelmakler und kleine Maklerbüros ist ein spezialisierter Steuerberater ein echter Gewinn. Durch unsere digitale Arbeitsweise können wir Abläufe effizient gestalten, sodass Sie weniger Zeit mit Verwaltung verlieren. Gleichzeitig erhalten Sie klare Tipps, wie Sie Ihre Steuerlast senken und Ihre Liquidität verbessern können. Auch kleinere Büros profitieren so von einer professionellen Struktur und vorausschauenden Beratung.

Ja, Blume Steuerberatung ist auf digitale Prozesse spezialisiert. Sie reichen Belege über DATEV Unternehmen online ein, wir verarbeiten diese und stellen Ihnen aktuelle Auswertungen zur Verfügung. Beratungsgespräche führen wir per Video oder Telefon, sodass Sie unabhängig vom Standort optimal betreut sind. Viele unserer Mandanten aus dem Makler- und Finanzdienstleistungsbereich arbeiten deutschlandweit digital mit uns zusammen.

Wir beraten nicht nur bei der laufenden Buchhaltung, sondern denken steuerlich mit. Das bedeutet: Wir prüfen, ob Ihre aktuelle Rechtsform optimal ist, entwickeln Strategien für Investitionen und Rücklagen und helfen Ihnen, Ihre Steuerlast aktiv zu gestalten. Damit gewinnen Sie Handlungsspielraum für Ihr Geschäft und können langfristig erfolgreicher planen.

Der größte Vorteil ist unser Branchenwissen. Wir kennen die typischen Einnahmen- und Kostenstrukturen, verstehen die Besonderheiten von Provisionsmodellen und wissen, welche Stellschrauben steuerlich den Unterschied machen. Durch diese Spezialisierung können wir schneller arbeiten, Fehler vermeiden und Ihnen konkrete Tipps geben, die auf Ihren Alltag zugeschnitten sind. So sparen Sie nicht nur Steuern, sondern auch Zeit und Nerven.

Ja, falls Sie Mitarbeiter beschäftigen, übernehmen wir die gesamte Lohnbuchhaltung – von der Gehaltsabrechnung über Sozialabgaben bis zu Meldungen an die Behörden. Auch hier setzen wir auf digitale Prozesse, sodass Sie minimalen Aufwand haben und Ihre Mitarbeiter ihre Unterlagen sicher und bequem digital abrufen können.

Ja, die Kosten für die Steuerberatung sind voll abzugsfähige Betriebsausgaben. Sie reduzieren damit unmittelbar Ihren Gewinn und senken Ihre Steuerlast. Für Sie bedeutet das: Die Investition in eine spezialisierte Steuerberatung rechnet sich doppelt – durch die professionelle Unterstützung und durch den steuerlichen Vorteil.

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